Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie in Sekunden, wie viel Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) anfällt – mit Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung für Fonds. Kostenlos, ohne Anmeldung, direkt in Ihrem Browser.

Ihre Angaben

€

Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne zusammen.

Nach § 20 InvStG bleibt ein Teil der Fondserträge steuerfrei.

Hinweis Ergebnis ohne Gewähr – keine Steuerberatung. Bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 Satz 5 EStG: Steuer = zu versteuernde Erträge ÷ (4 + Kirchensteuersatz).

Ihr Ergebnis

Kapitalerträge–
− Sparer-Pauschbetrag–
− Teilfreistellung–
Zu versteuern–
Abgeltungsteuer (25,00 %)–
+ Solidaritätszuschlag–
+ Kirchensteuer–
Steuer gesamt–
Netto nach Steuer–

Effektiver Steuersatz: –

So wird die Kapitalertragsteuer berechnet

Auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhebt der Staat die Abgeltungsteuer von 25 % – mit „abgeltender" Wirkung, das heißt, die Einkommensteuer auf diese Erträge ist damit grundsätzlich erledigt. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern).

Zu versteuern = (Kapitalerträge − Sparer-Pauschbetrag) × (1 − Teilfreistellung)
Abgeltungsteuer = 25 % × zu versteuern (ohne Kirchensteuer)
Abgeltungsteuer = zu versteuern ÷ (4 + Kirchensteuersatz) (mit Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 Satz 5 EStG)
Solidaritätszuschlag = 5,5 % × Abgeltungsteuer
Kirchensteuer = 8 % bzw. 9 % × Abgeltungsteuer

Beispiel: 10.000 € Dividenden, ledig, keine Kirchensteuer. Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags (1.000 €) bleiben 9.000 € zu versteuern. Davon 25 % Abgeltungsteuer (2.250 €) plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (123,75 €) = 2.373,75 € Steuer, netto bleiben 7.626,25 €.

Gut zu wissen

  • Freistellungsauftrag: Erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags, damit die Steuer nicht direkt einbehalten wird.
  • Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, beantragen Sie in der Anlage KAP die Günstigerprüfung.
  • Verluste: Kursverluste können mit Gewinnen verrechnet werden (Verlustverrechnungstöpfe bei der Bank).

Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?
25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer – zusammen 26,375 % ohne Kirchensteuer. Mit Kirchensteuer ermäßigt sich die Abgeltungsteuer auf 24,51 % (8 % KiSt) bzw. 24,45 % (9 % KiSt), dafür kommt die Kirchensteuer hinzu.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?
1.000 € pro Person und Jahr, 2.000 € bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge steuerfrei.
Was ist die Teilfreistellung bei Fonds?
Ein Teil der Erträge aus Investmentfonds bleibt steuerfrei: 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds, 60 % bei Immobilienfonds (80 % bei Schwerpunkt auf ausländische Immobilien).
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt. Beantragen Sie sie in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung – das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger für Sie ist.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht, wenn die Abgeltungsteuer bereits einbehalten wurde. Ausnahmen: ausländische Erträge, Günstigerprüfung, NV-Bescheinigung oder fehlender Freistellungsauftrag – dann Anlage KAP ausfüllen.

Weitere Steuerrechner

Weiterlesen im Ratgeber: Kapitalertragsteuer 2026 einfach erklärt

Zuletzt geprüft: September 2026 · Rechtsstand: 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.