Abgeltungsteuer 2026: Kapitalerträge versteuern

Aktualisiert: 2026-09-24 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wer Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt, zahlt darauf Kapitalertragsteuer. In Deutschland wird sie als Abgeltungsteuer erhoben: pauschal 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer – insgesamt 26,375 %, solange keine Kirchensteuer anfällt.

Wie funktioniert die Abgeltungsteuer?

Der Name sagt es: Mit dem pauschalen Steuersatz ist die Einkommensteuer auf Ihre Kapitalerträge „abgegolten”. Ihre Bank behält die Steuer automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab – Sie müssen in der Regel nichts weiter tun.

Ein Beispiel: Sie erhalten 10.000 € Dividenden, sind ledig und nicht kirchensteuerpflichtig. Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags (1.000 €) bleiben 9.000 € zu versteuern:

  • Abgeltungsteuer: 25 % × 9.000 € = 2.250 €
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % × 2.250 € = 123,75 €
  • Steuer gesamt: 2.373,75 € – netto bleiben 7.626,25 €

Probieren Sie es selbst mit unserem Kapitalertragsteuer-Rechner.

Der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € steuerfrei

Seit 2023 bleiben pro Person 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2.000 €. Wichtig: Der Freibetrag wird nicht automatisch berücksichtigt – erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag, sonst wird die Steuer zunächst einbehalten und Sie müssen sie sich über die Steuererklärung zurückholen.

Teilfreistellung: Fonds werden begünstigt

Bei Investmentfonds bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung nach § 20 InvStG):

FondsartTeilfreistellung
Aktienfonds30 %
Mischfonds15 %
Immobilienfonds60 %
Immobilienfonds (Schwerpunkt Ausland)80 %

Bei einem Aktienfonds mit 10.000 € Gewinn (ledig) werden also nur 70 % von 9.000 € = 6.300 € versteuert.

Kirchensteuer: 8 % oder 9 % – aber mit Ermäßigung

Sind Sie kirchensteuerpflichtig, kommen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Länder) auf die Abgeltungsteuer hinzu. Dafür ermäßigt sich die Abgeltungsteuer selbst nach § 32d Abs. 1 Satz 5 EStG: Steuer = zu versteuernde Erträge ÷ (4 + Kirchensteuersatz) – also effektiv 24,51 % bzw. 24,45 % Abgeltungsteuer.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, beantragen Sie in der Anlage KAP die Günstigerprüfung. Das Finanzamt vergleicht automatisch beide Varianten und wendet die günstigere an – ein Antrag kann sich also nur lohnen, nie schaden.

Fazit

  • 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli = 26,375 % effektive Belastung (ohne Kirchensteuer)
  • 1.000 € / 2.000 € Sparer-Pauschbetrag unbedingt per Freistellungsauftrag sichern
  • Fonds profitieren von der Teilfreistellung (15–80 %)
  • Bei niedrigem Einkommen: Günstigerprüfung in der Anlage KAP prüfen

Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Rechtsstand: 2026.

Passende Rechner:
Kapitalertragsteuer-Rechner