BAföG-Rechner 2026

Wie viel BAföG steht Ihnen zu? Berechnen Sie Ihren Bedarf, die Freibeträge und die Anrechnung von eigenem Einkommen, Vermögen und Elterneinkommen – mit den aktuellen Bedarfssätzen für 2026. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Ihre Angaben

Wer familienversichert ist, erhält keinen KV/PV-Zuschlag.

€

Job, Werkstudententätigkeit etc. Bis 603 € brutto bleibt es anrechnungsfrei.

€

Sparguthaben, Wertpapiere etc. Freibetrag: 15.000 € (u30) / 45.000 € (ab 30).

€

Beide Eltern zusammen (netto). Freibetrag: 2.540 € verheiratet / 1.690 € alleinstehend.

Hinweis Vereinfachte Berechnung für Studierende (kein Schüler-BAföG, keine elternunabhängige Förderung). Geschwister in Ausbildung, Härtefreibeträge, Vorausleistung und Aktualisierungsanträge sind nicht abgebildet. Ergebnis ohne Gewähr – maßgeblich ist der Bescheid Ihres BAföG-Amts.

Ihr Ergebnis

Grundbedarf–
+ Wohnpauschale–
+ KV/PV-Zuschlag–
+ Kinderbetreuungszuschlag–
= Bedarf–
− Anrechenbar: eigenes Einkommen–
− Anrechenbar: Vermögen (pro Monat)–
− Anrechenbar: Eltern–
Förderung / Monat–
Voraussichtliche Förderung–

Für Studierende i. d. R. zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen (Rückzahlungsdeckel 10.010 €).

So wird das BAföG berechnet

Bedarf = Grundbedarf (475 €) + Wohnpauschale (59 € / 380 €) + KV/PV-Zuschlag (0 € / 137 € / 233 €) + 160 € je Kind unter 14
Anrechenbar = max(0, eigenes Brutto − 603 €) + max(0, Vermögen − Freibetrag) ÷ 12 + max(0, Elternnetto − Elternfreibetrag)
Förderung = max(0, Bedarf − Anrechenbar)

Beispiel: Studentin, 24, eigene Wohnung, selbst versichert, kein eigenes Einkommen, 2.000 € Vermögen, Eltern verheiratet mit 3.000 € netto: Bedarf = 475 + 380 + 137 = 992 €. Anrechenbar: Eltern 3.000 − 2.540 = 460 € (Vermögen liegt unter dem Freibetrag). Förderung = 992 − 460 = 532 € im Monat.

Ausblick: Die Wohnpauschale steigt zum Sommersemester 2027 von 380 € auf 440 € (beschlossen, Kabinettsbeschluss 12.08.2026). Der Grundbedarf steigt in zwei Schritten: 503 € zum WS 2027/28, 563 € zum SS 2029. Dieser Rechner verwendet die Sätze für 2026.

Häufige Fragen zum BAföG

Wer bekommt BAföG?
Studierende an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen, deren Bedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen der Eltern gedeckt ist. Bei Studienbeginn darf man in der Regel höchstens 45 Jahre alt sein.
Wie viel BAföG bekomme ich 2026?
Der Höchstsatz für unter 30-Jährige, die nicht bei den Eltern wohnen, beträgt 992 € im Monat. Davon werden anrechenbares eigenes Einkommen, Vermögen und Elterneinkommen abgezogen – nutzen Sie den Rechner oben für Ihren Wert.
Muss BAföG zurückgezahlt werden?
Für Studierende: zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen. Zurückgezahlt wird nur der Darlehensanteil, gedeckelt auf 10.010 €. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Förderende.
Wird ein Minijob auf das BAföG angerechnet?
Bis 603 € brutto im Monat bleibt eigenes Einkommen anrechnungsfrei – ein typischer Minijob schmälert das BAföG also nicht. Erst Einkommen darüber wird anteilig angerechnet.
Zählt das Vermögen meiner Eltern?
Nein – angerechnet wird nur Ihr eigenes Vermögen (Freibetrag 15.000 € unter 30, 45.000 € ab 30). Vom Einkommen der Eltern gibt es eigene Freibeträge; nur was darüber liegt, mindert die Förderung.

Weiterlesen im Ratgeber: BAföG 2026 einfach erklärt

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Zuletzt geprüft: September 2026 · Rechtsstand: 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.