Kindesunterhalt 2026: Düsseldorfer Tabelle

Aktualisiert: 2026-09-25 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nach einer Trennung stellt sich schnell die Frage: Wie viel Unterhalt steht dem Kind zu? In Deutschland gibt die Düsseldorfer Tabelle die Antwort – eine Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, an der sich alle Familiengerichte orientieren. Hier die Regeln für 2026.

Die Tabelle: Einkommen × Alter

Die Düsseldorfer Tabelle ordnet jedem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils (15 Gruppen, von „bis 2.100 €” bis „bis 11.200 €”) und jedem Alter des Kindes einen Bedarfsbetrag zu. 2026 sehen die Eckwerte so aus:

AlterGruppe 1 (bis 2.100 €)Gruppe 6 (bis 4.100 €)Gruppe 15 (bis 11.200 €)
0–5 Jahre486 €623 €972 €
6–11 Jahre558 €715 €1.116 €
12–17 Jahre653 €836 €1.306 €
ab 18 Jahre698 €894 €1.396 €

Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld (2026: 129,50 € von 259 €) abgezogen – das ergibt den Zahlbetrag. In der untersten Gruppe zahlt man also z. B. für ein 8-jähriges Kind 558 − 129,50 = 428,50 € im Monat.

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Drei Feinheiten, die viele übersehen

  1. Nur ein Kind? Dann stuft die Tabelle zwei Einkommensgruppen höher ein – das Einkommen „reicht” rechnerisch für mehr Unterhalt.
  2. Bedarfskontrollbetrag: Jede Gruppe hat einen Kontrollbetrag (z. B. 2.150 € in Gruppe 6). Würde nach Abzug des Unterhalts weniger übrig bleiben, gilt die nächstniedrigere Gruppe.
  3. Mangelfall: Bleibt nach dem Unterhalt weniger als der notwendige Selbstbehalt (1.450 € erwerbstätig / 1.200 € nicht erwerbstätig) übrig, reicht das Einkommen nicht für den vollen Tabellenunterhalt – dann wird der verfügbare Betrag nach einer Mangelfallberechnung verteilt.

Was ist das „bereinigte Nettoeinkommen”?

Nicht das Brutto und nicht das einfache Netto: Abgezogen werden u. a. berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, 50–150 €), angemessene Schulden, zusätzliche Altersvorsorge und vorrangige Unterhaltsverpflichtungen. Die Bereinigung kann die Gruppe spürbar senken – im Zweifel lohnt eine genaue Aufstellung.

Sonderfälle

  • Volljährige Kinder: Das volle Kindergeld (259 €) wird abgezogen, der Selbstbehalt beträgt 1.750 €, und beide Eltern haften anteilig nach Einkommen.
  • Wechselmodell: Lebt das Kind etwa hälftig bei beiden Eltern, haften beide anteilig – mit Berücksichtigung der Mehrkosten des Wechselmodells.
  • Sonder- und Mehrbedarf: Außergewöhnliche Kosten (z. B. Zahnspange, Klassenfahrt) können zusätzlich zum Tabellenunterhalt geltend gemacht werden.

Häufige Fragen

Muss ich Unterhalt zahlen, wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt? Ja – der betreuende Elternteil leistet seinen Beitrag durch Betreuung (Naturalunterhalt), der andere durch Geldzahlung (Barunterhalt).

Was passiert, wenn ich nicht zahlen kann? Dann liegt ein Mangelfall vor. Wichtig: Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit – wer nicht zahlen kann, muss sich um zumutbare Mehrarbeit oder einen besser bezahlten Job bemühen, sonst wird ein fiktives Einkommen angesetzt.

Bis wann muss Unterhalt gezahlt werden? Grundsätzlich bis zum Abschluss einer angemessenen Berufsausbildung – also auch über die Volljährigkeit hinaus, solange das Kind sich in Ausbildung befindet.

Fazit

  • Düsseldorfer Tabelle 2026: 15 Einkommensgruppen × 4 Altersstufen
  • Zahlbetrag = Tabellenbetrag − 129,50 € (hälftiges Kindergeld)
  • Ein Kind → 2 Gruppen höher; Kontrollbetrag und Selbstbehalt als Sicherungen
  • Mangelfall, Volljährigkeit und Wechselmodell brauchen individuelle Berechnung

Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 2026.

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